SPD-Kreistagsfraktion fordert mit zwei Anträgen Klarheit zu organisatorischen Fragen der Unterbringung und Aufklärung zum Vorwurf der Klüngelei
Kreistagsfraktion
„Im Landkreis Landshut darf nicht der Anschein erweckt werden, dass hier Klüngeleien an der Tagesordnung sind“, so Ruth Müller, Kreisvorsitzende der SPD im Landkreis Landshut zur aktuellen Diskussion um die Unterbringung der Asylbewerber. Standen bei der letzten Sitzung des SPD-Kreisvorstands noch die Fragen nach der organisatorischen Handhabung der Unterbringung der Asylbewerber im Mittelpunkt der Diskussion, so hat sich nun eine neue Perspektive ergeben.
Deshalb hat die SPD-Fraktion zwei Anträge vorbereitet. Im ersten geht es darum, dass die in den vergangenen Wochen aufgetretenen Unstimmigkeiten und der nicht vorhandene Informationsfluss zwischen den Gemeinden und dem Landratsamt verbessert werden soll. Asylbewerbern und den aufnehmenden Gemeinden muss die Chance eingeräumt werden, Integration möglich zu machen. Mit kurzfristigen Umsiedlungen können beispielsweise angefangene Sprachkurse nicht mehr weiter belegt werden.
Bürgermeister Bernd Zauner berichtete in diesem Zusammenhang von verschiedenen Vorfällen in der Gemeinde Neufahrn – angefangen davon, dass er als Bürgermeister nicht von der Ankunft der Asylbewerber informiert war. „Asyl zu suchen ist Menschenrecht“, machte Zauner klar. Menschen fliehen nur dann, wenn das Leben in der eigenen Heimat unerträglich ist. Und umso wichtiger ist es, hier unsere christlichen Grundwerte der Nächstenliebe und des sorgsamen Umgangs miteinander walten zu lassen.
Angesichts der Vorwürfe der Klüngelei bei der Unterbringung der Asylbewerber will die SPD im Landkreis Landshut Klarheit haben. Die Kreisräte sollen auf folgenden Fragenkatalog Antworten aus dem Landratsamt bekommen:
- Auflistung der Bewerber, die Wohnraum für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung stellen wollten samt Adresse der angebotenen Gebäude (Datum des Angebotseingangs)
- Sämtliche Eigentümer / Vermieter des Wohnraums, die durch das Landratsamt zum Zwecke der dezentralen Unterbringung von Asylbewerber angemietet wurde (samt Ort der angemieteten Unterkunft)
- Sämtliche Zahlungsvorgänge seitens des Landratsamtes, die an die Vermieter zum Zweck der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Landshut im Zeitraum von Februar bis Mai getätigt wurden bzw. geplant sind (inklusive Kontoinhaber der Leistungsempfänger und untergebrachte Personen bzw. Unterkunftstage)
- Sämtliche Zuweisungen von Asylbewerbern zu den einzelnen Unterkünften vorzulegen, insbesondere „Umsiedlungen“ von Kommunen des Landkreises in die Unterkünfte Wörth und Vilsbiburg (letztere mit Datum der „Umsiedlung“)
Homepage SPD Landkreis Landshut
Veröffentlicht am 22.04.2012